Absolutes Verbot von offenem Feuer im Gebiet der Stadt Gemünden a.Main

28.06.2019 -

Gemäß Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) muss wegen der bestehenden akuten Brandgefahr durch die Stadt Gemünden a.Main bis auf Weiteres ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer – auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen – im Gesamtgebiet der Stadt Gemünden a.Main ausgesprochen werden.

Das Verbot von offenem Feuer gilt auch für die Lagerfeuer auf privaten Grundstücken sowie für das Betreiben von Grills. Ausgenommen hiervon sind Gasoder Elektrogrills, insofern sie in sich geschlossen sind und keine Flamme nach außen sichtbar ist.

Angesichts der anhaltend heißen und trockenen Witterung besteht in unserer Region, insbesondere für Wälder, Hecken, Trockenrasenflächen etc. allerhöchste Brandgefahr.

Die Stadt Gemünden a.Main sieht sich angesichts der extrem hohen Brandgefahr und nach Rücksprache mit der Kreisbrandinspektion Main-Spessart gehalten, jegliche Art von offenem Feuer ausnahmslos zu untersagen.

Wir fordern die Bevölkerung in eigenem Interesse dringend auf, auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen, sich an das ausgesprochene Verbot zu halten.

Die Aufhebung dieses Verbotes von offenem Feuer wird, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, sofort über die Presse bekannt gegeben.

Um Verständnis wird gebeten.

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