Fahren ohne Fahrerlaubnis

19.04.2023 -

Steinbach, Landkreis Main-Spessart

Im Rahmen einer Allgemeinen Verkehrskontrolle wurde eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Lohr auf ein Fahrzeuggespann aufmerksam. Der Fahrer des Transporters konnte lediglich die Fahrerlaubnisklasse B vorweisen. Nötig wäre jedoch BE.

Zum Führen von Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg bedarf es der Fahrerlaubnisklasse BE, sollte das Gesamtgewicht von Anhänger und Zugfahrzeug 3500 kg übersteigen. Ein Verstoß stellt eine Straftat nach dem Straßenverkehrsgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis, dar.

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