Faustfeuerwaffe im Fahrzeug mitgeführt

03.02.2020 -

Am Samstag erhielt die Lohrer Polizei gegen 22.00 Uhr die Mitteilung, dass im Bereich der Rechtenbacher Straße in Lohr am Main ein silberner Pkw BMW stehen würde. In dem Fahrzeug befanden sich mehrere Personen, wobei ein männlicher Insasse einen Arm aus dem Fenster gestreckt habe und in der Hand eine Schusswaffe hielt.  Bei der anschließenden Überprüfung konnte der besagte Pkw dort nicht mehr vorbefunden werden.

Erst nach zeitaufwendigen Ermittlungen konnte im Laufe der Nacht ermittelt werden, wer den Pkw zur Tatzeit fuhr und auch, welcher Insasse die beschriebene Waffe bei sich führte. Es handelte sich dabei um eine Pistole, aus der Plastikkugeln verschossen werden können. Da diese einer echten Schusswaffe täuschend ähnlich sieht, ist das Mitführen einer solchen „Anscheinswaffe“ nach § 42a WaffG verboten.

Die Pistole wurde deshalb noch in der Nacht sichergestellt und auf den Inhaber kommt nach bisherigem Ermittlungsstand zumindest eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige zu.

Aktuelle Angebote und Aktionen in Marktheidenfeld

Alle Blaulicht-Artikel im Überblick