
MARKTHEIDENFELD, LKR. MAIN-SPESSART. Im Laufe des Montags stoppte die Marktheidenfelder Polizei bei zwei Verkehrskontrollen Jugendliche auf ihren E-Scootern. In beiden Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Kontrolle gegen 07:45 Uhr
Im Äußeren Ring geriet ein Jugendlicher ins Visier einer Streife der Marktheidenfelder Polizei. Dieser war hierbei mit deutlich mehr als den zulässigen 25 km/h unterwegs.
Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der E-Scooter des 14-jährigen Deutschen auf Grund einer Manipulation eine Geschwindigkeit von bis zu 60 km/h erreichen kann. Das Fahrzeug wurde sichergestellt.
Den Jugendlichen erwartet eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und nach den Pflichtversicherungsgesetz.
Kontrolle gegen 18:35 Uhr
Im Rahmen ihrer Streifenfahrt in der Schützenhausstraße stellten Beamte einen E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen fest. Für den 14-jährigen deutschen Fahrer und auch seinen Erziehungsberechtigten hat dies ein Ermittlungsverfahren zur Folge.
Im Zusammenhang mit dem Fahren von E-Scootern gibt die Unterfränkische Polizei die folgenden Hinweise:
- Das Mindestalter für das Fahren mit einem E-Scooter liegt bei 14 Jahren
- Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Bei alkoholisiertem Fahren werden Bußgelder erhoben und es kann der Führerschein entzogen werden
- E-Scooter-Fahrer dürfen nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren
- Das Tragen eines Helmes ist nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen, um schwere Kopfverletzungen zu verhindern.
- Der E-Scooter benötigt eine gültige Versicherung und ein entsprechendes Kennzeichen
- Das Fahren zu zweit auf dem E-Scooter ist untersagt
