Verkehrskontrollen der Polizei Marktheidenfeld – Zwei E-Scooter-Fahrer gestoppt

14.07.2026 -

MARKTHEIDENFELD, LKR. MAIN-SPESSART. Im Laufe des Montags stoppte die Marktheidenfelder Polizei bei zwei Verkehrskontrollen Jugendliche auf ihren E-Scootern. In beiden Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Kontrolle gegen 07:45 Uhr

Im Äußeren Ring geriet ein Jugendlicher ins Visier einer Streife der Marktheidenfelder Polizei. Dieser war hierbei mit deutlich mehr als den zulässigen 25 km/h unterwegs.

Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der E-Scooter des 14-jährigen Deutschen auf Grund einer Manipulation eine Geschwindigkeit von bis zu 60 km/h erreichen kann. Das Fahrzeug wurde sichergestellt.

Den Jugendlichen erwartet eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und nach den Pflichtversicherungsgesetz.

Kontrolle gegen 18:35 Uhr

Im Rahmen ihrer Streifenfahrt in der Schützenhausstraße stellten Beamte einen E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen fest. Für den 14-jährigen deutschen Fahrer und auch seinen Erziehungsberechtigten hat dies ein Ermittlungsverfahren zur Folge.

Im Zusammenhang mit dem Fahren von E-Scootern gibt die Unterfränkische Polizei die folgenden Hinweise:

  • Das Mindestalter für das Fahren mit einem E-Scooter liegt bei 14 Jahren
  • Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Bei alkoholisiertem Fahren werden Bußgelder erhoben und es kann der Führerschein entzogen werden
  • E-Scooter-Fahrer dürfen nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren
  • Das Tragen eines Helmes ist nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen, um schwere Kopfverletzungen zu verhindern.
  • Der E-Scooter benötigt eine gültige Versicherung und ein entsprechendes Kennzeichen
  • Das Fahren zu zweit auf dem E-Scooter ist untersagt

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