
Stadt Marktheidenfeld weist auf Alkoholverbot am Marktplatz hin
Marktheidenfeld. Das Landratsamt Main-Spessart hat festgelegt, dass auf bestimmten öffentlichen Plätzen Maskenpflicht und ein Alkoholverbot gilt.
Für Marktheidenfeld trifft die Maskenpflicht-Regelung weiterhin für den Marktplatz zu. Auch auf dem gesamten Busbahnhof und allen Bussteigen gilt die Maskenpflicht.
Neu ist, dass das Alkoholverbot – ergänzend zum Busbahnhof und Busbahnhofsvorplatz am Zebrastreifen – ab sofort auch für den Bereich des Marktplatzes gilt. Der städtische Bauhof hat entsprechende Beschilderungen vorgenommen.