7-Tages-Inzidenz in MSP weiter über 100

Das gilt jetzt in Main-Spessart (Stand: 15.03.2021)

Nachdem die 7-Tages-Inzidenz in den vergangenen drei Tagen über 100 lag, gelten aufgrund der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab morgen im Landkreis Main-Spessart wieder strengere Beschränkungen. Die Regelungen bleiben so lange in Kraft bis der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter 100 liegt. Lockerungen sind dann erst wieder nach einem „Übergangstag“ möglich.

Folgende Regelungen gelten ab Dienstag, 16. März in Main-Spessart:

• Die Kontaktbeschränkungen werden wieder verschärft: Ab Dienstag darf sich ein Haushalt nur noch mit einer weiteren Person treffen. Zulässig ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.

• Zudem tritt die nächtliche Ausgangssperre in Kraft. Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ist von 22 Uhr bis 5 Uhr nur in begründeten Fällen erlaubt wie z.B. aufgrund der Berufsausübung oder in medizinischen Notfällen.

Der Einzelhandel muss wieder schließen. Waren können nur auf Vorbestellung („Click & Collect“) abgeholt werden. Ausgenommen davon sind alle bereits vor dem 8. März geöffneten Geschäfte, darunter auch z.B. Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien und der Buchhandel. Auch Dienstleistungen wie z.B. Friseure und Kosmetikbetriebe dürfen weiterhin unter den bislang geltenden Vorgaben für ihre Kunden da sein.

• Eine vollständige Übersicht über Ladengeschäfte und Dienstleistungen, die indzidenzunabhängig geöffnet haben dürfen, finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium: www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2021/03/2021_03_11_positivliste.pdf

• Kontaktfreier Sport ist nur unter Beachtung der Kontaktbeschränkung erlaubt. Die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten müssen geschlossen bleiben. Bibliotheken und Archive dürfen allerdings inzidenzunabhängig geöffnet bleiben.

Präsenzunterricht in Musikschulen ist untersagt, dagegen ist sowohl theoretischer als auch praktischer Fahrunterricht unter Beachtung der Hygienevorschriften und Abstandsregeln weiterhin erlaubt.

• Wie bereits am vergangenen Freitag durch das Landratsamt bekanntgegeben, bleiben Kitas und Schulen in dieser Woche geschlossen. Die Schülerinnen und Schüler aller Schularten und Jahrgänge müssen im Distanzunterricht unterrichtet werden. Präsenzunterricht findet nur noch in den Abschlussklassen statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

 

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