7 Internet-Betrugsanzeigen in einer Woche – Beuteschäden in Höhe von ca. 2800 €

15.07.2023 -

Marktheidenfeld

In der vergangenen Woche wurden bei der PI Marktheidenfeld erneut mehrere Internetbetrügereien zur Anzeige gebracht.

In 4 der angezeigten Fälle wollten die jeweiligen Geschädigten über verschiedene Internet-Verkaufsportale Waren (Schuhe, Bluetooth-Lautsprecher, Trompete, Kompaktgrill) kaufen. Die Zahlung erfolgte, wie sehr häufig bei derartigen Delikten, über den Finanzdienstleister PayPal mit der Option „Freunde und Familie“, bei der man keinerlei Käuferschutz hat und somit das gesendete Geld nicht zurückholen kann. Der gesamte Beuteschaden beläuft sich in diesen 4 Fällen auf ca. 650 €. 

In einem weiteren Fall wollte ein Geschädigter über das soziale Netzwerk Facebook ein sehr günstig angebotenes iPhone kaufen. Er überwies anschließend 380 € an eine ausländische Bankverbindung eines online Finanzdienstleisters. Im weiteren Verlauf erhielt er weder das Smartphone, noch sein Geld zurück. 

Die Polizei Marktheidenfeld mahnt deshalb wiederholt zur Vorsicht bei Internetgeschäften und den genannten Tathergängen bzw. Zahlungsmethoden. Den Tätern, die häufig sehr professionell aus dem Ausland agieren, ist oft nicht beizukommen und die Opfer sehen ihr Geld in der Regel nicht wieder.  

Ein weiter Geschädigter wollte einen Garten-Geräteschrank kaufen und fiel hierbei auf einen Internet-Fakeshop herein. Den Kaufpreis in Höhe von 80 € überwies er an eine irische Bankverbindung. Im Nachhinein wurde bekannt, dass es sich zweifelsfrei um einen Fakeshop handelt. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, vor Bestellung bzw. Kauf in einem Internetshop den Namen sowie das angegebene Impressum zu prüfen. Oftmals wird im Internet (bei bekannten Suchmaschinen) bereits vor dem entsprechenden Shop gewarnt. Ferner sollte spätestens dann Verdacht geschöpft werden, wenn als Zahlungsmethode ausschließlich „Vorkasse“ angeboten wird, zumeist auf eine ausländische Bankverbindung. Ein weiteres Indiz sind vergleichsweise auffällig günstige Preise.  

Ein weiterer Geschädigter erstattete Anzeige wegen des Missbrauchs seiner Kreditkarte. Es stellte sich heraus, dass seine Ehefrau zuvor seine Kreditkartendaten (Nummer und Sicherheitscode) unbedacht weitergegeben hatte. Sie wollte bei Kleinanzeigen etwas verkaufen. Ein potentieller Käufer meldete sich und schickte ihr einen betrügerischen Link. In diesem wurde sie aufgefordert, die Kreditkartendaten anzugeben, angeblich um das Geld erhalten zu können. Anschließend erhielt der Geschädigte allerdings kein Geld, sondern die Kreditkarte wurde durch Internetgeschäfte mit ca. 1700 € belastet. 

Die geschilderte Betrugsmasche ist bereits seit einigen Monaten bekannt. Die Polizei Marktheidenfeld warnt eindringlich davor, seine Kreditkartendaten (Nummer auf der Vorderseite und Zahl auf der Rückseite) an Unbekannte weiterzugeben, insbesondere um angeblich Geld zu empfangen. Diese Daten reichen aus, um die Kreditkarte betrügerisch zu verwenden. Auch eine Kopie seines Personalausweises sollte man keinesfalls an unbekannte verschicken, da diese stets für Betrügereien missbraucht werden.  

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