Allgemeinverfügung: Kein offenes Feuer entzünden

06.06.2023 -

Stadt Marktheidenfeld trifft allgemeingültige Anordnung

Wegen der akuten Brandgefahr sind offene Feuer auf dem Gemarkungsgebiet der Stadt Marktheidenfeld mit seinen Stadtteilen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und der Abwehr von Gefahren ab sofort per Allgemeinverfügung untersagt. Das Verbot gilt für das gesamte Gemarkungsgebiet der Stadt Marktheidenfeld mit seinen Stadtteilen. Unter dieses Verbot fallen auch Brauchtumsfeuer, offene Holzkohlegrills und Feuerschalen sowie das Böllerschießen.

Bei der derzeit anhaltenden Trockenheit besteht für die Region, insbesondere für Wälder, Hecken und Trockenrasen, höchste Brandgefahr. Sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, wird das Verbot wieder aufgehoben.

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