Kein Feuerwerk an publikumsträchtigen Plätzen

23.12.2020 -

Stadt Marktheidenfeld empfiehlt auf Pyrotechnik zu verzichten

Der Verkauf von pyrotechnischen Artikeln ist in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie verboten. Zudem gilt in Bayern bis 10. Januar zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr eine tägliche Ausgangssperre. Zur Umsetzung des wegen Corona-Pandemie angeordneten bundesweiten An- und Versammlungsverbots gilt zudem ein striktes Feuerwerksverbot an publikumsträchtigen Plätzen.

Die Stadt Marktheidenfeld weist zum Jahreswechsel darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände auf folgenden Straßen und Plätzen verboten ist:
• Adenauerplatz mit Busbahnhof
• Marktplatz
• Bronnbacher Straße
• Obertorstraße
• Mitteltorstraße
• Untertorstraße
sowie Mainkai mit allen Maingassen.

Das Verbot umfasst zudem die Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen sowie besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen.

Auch ohne eigens eingerichtete Verbotszonen ist Feuerwerk oder Böllerschießen insbesondere in direkter Nähe zu Fachwerkhäusern verboten. Entsprechende Gebäude befinden sich im gesamten Marktheidenfelder Altstadtbereich zwischen Luitpoldstraße und dem Mainufer sowie zwischen Mainbrücke und Lohgraben.

An allen anderen Orten ist Feuerwerk am Silvester- und Neujahrstag zwar nicht verboten, es gelten jedoch weiter die Kontaktbeschränkungen und die Ausgangssperre.
Die Stadt Marktheidenfeld empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, in diesem Jahr coronabedingt auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten und somit einen wichtigen Beitrag zur Unfallprävention zu leisten. Zudem gilt es, in Zeiten der Corona-Pandemie auch im Freien jegliche Menschenansammlungen zu vermeiden. Am Marktplatz und am Adenauerplatz mit allen Bussteigen gilt weiterhin Maskenpflicht und zusätzlich ein Alkoholverbot. Der städtische Bauhof hat entsprechende Beschilderungen vorgenommen.

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