Stadt Marktheidenfeld trifft allgemein gültige Anordnung
Marktheidenfeld. Wegen der akuten Brandgefahr sind offene Feuer im Stadtgebiet aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und der Abwehr von Gefahren ab sofort untersagt. Das Verbot gilt für das gesamte Gemarkungsgebiet der Stadt Marktheidenfeld mit seinen Stadtteilen. Unter dieses Verbot fallen auch Brauchtumsfeuer, offene Holzkohlegrills, Feuerschalen und Böllerschießen. Bei der derzeit anhaltenden Trockenheit besteht für die Region, insbesondere für Wälder, Hecken und Trockenrasen, höchste Brandgefahr.
Sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, wird das Verbot wieder aufgehoben.