Verbot von offenem Feuer

25.07.2019 -

Marktheidenfeld.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit mit akuter Brandgefahr weist die Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld mit ihren Mitgliedsgemeinden und die Stadt Marktheidenfeld auf das bestehende Verbot von offenem Feuer hin. Offene Feuer sind aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und der Abwehr von Gefahren demzufolge in folgenden Orten untersagt:

Birkenfeld, Bischbrunn, Erlenbach b.Marktheidenfeld, Esselbach, Hafenlohr, Karbach, Roden, Rothenfels, Urspringen und im gesamten Gemarkungsgebiet der Stadt Marktheidenfeld mit seinen Stadtteilen.

Unter dieses Verbot fallen auch Brauchtumsfeuer, offene Holzkohlegrills, Feuerschalen und Böllerschießen. Bei der derzeit anhaltenden Trockenheit besteht für die Region, insbesondere für Wälder, Hecken und Trockenrasen, höchste Brandgefahr. Sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, wird das Verbot wieder aufgehoben.

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