Der Inzidenzwert für Main-Spessart

Aktueller Wert und Rückblick auf die Entwicklung

Aktuell orientieren sich die Vorgaben für Corona-Regeln, Öffnung des Einzelhandels, Kultureinrichtungen, Freizeitsport und für private Treffen an der Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises. Unsere Corona-Ampel zeigt den jeweils gültigen Wert für Main-Spessart auf Basis der Daten des RKI.

Die Entwicklung des Inzidenzwertes in Main-Spessart:

 

Folgende Regelungen gelten aktuell für Main-Spessart (Stand: 31.03.2021 / Inzidenz unter 100)

(Quelle: Pressemitteilung Nr. 38 vom 23. März 2021)

 

Kontaktbeschränkung:

Private Zusammenkünfte sind auf die Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich die Angehörigen eines weiteren Hausstands beschränkt, jedoch auf maximal fünf Personen; Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt, Paare gelten als ein Haushalt. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7TageInzidenz von über 100verbleibt es bei der Kontaktbeschränkung auf Angehörige des eigenen Hausstands sowie zusätzlich eine weitere Person. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt.

 

Einzelhandel – mit Termin geöffnet!

Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum ist zulässig (“Click & Meet”).  Je 40 m2 Verkaufsfläche ein Kunde. Die Daten der Künden müssen erfasst werden.

 

Gastronomie

Weiterhin nur “2go” und Lieferung erlaubt. Der Verzehr vor Ort ist untersagt!
UPDATE: Außengatronomie mittlerweile geöffnet:
https://www.marktheidenfeld-live.de/oeffnung-der-aussengastronomie-ab-12-mai/

 

Ausgangssperre

Bei einer Inzidenz unter 100 gibt es keine Ausgangssperre!

 

Wichtiger Hinweis:
Durch immer wieder kurzfristige Änderungen der Corona-Regeln und der Ankündigung vom 30.03.2021 durch den Ministerpräsidenten Söder, am 6. April im Kabinett zu beraten, haben wir darauf verzichtet die geplanten Öffnungsschritte nach den Osterferien hier aufzuführen. Alle Informationen hierzu entnehmen Sie gerne folgenden Veröffentlichungen:

 

Weiterführende Links / Quellen:

• Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 5. März 2021
Begründung zur zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 5. März 2021
• Änderungsverordnung zur zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) und der Einreise-Quarantäneverordnung vom 25. März 2021
Begründung zur Änderungsverordnung zur zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) und der Einreise-Quarantäneverordnung vom 25. März 2021
Pressemitteilung Nr. 38 vom 23. März 2021


 

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