06.05.2021

Einkaufen ohne Testpflicht in MSP wieder möglich.

7-Tage-Inzidenz sechs Tage in Folge unter 100

Nachdem der 7-Tage-Inzidenzwert an sechs aufeinanderfolgenden Tagen die Grenze von 100 unterschritten hat, gelten ab Freitag 7. Mai bis auf Weiteres die entsprechenden Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100.

 

Für den Landkreis Main-Spessart treten damit ab dem kommenden Freitag (7. Mai 2021) folgende wesentlichen Änderungen in Kraft:

  • In allen Schularten und Jahrgangsstufen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Für die Klassen, in denen der vorgegebene Mindestabstand nicht möglich ist, ist Wechselunterricht vorgesehen. Für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist eine zwei Mal wöchentliche Testung erforderlich.
  • Kitas dürfen wieder im eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen öffnen.
  • Für Ladengeschäfte, die inzidenzabhängig öffnen dürfen (z.B. Bekleidungs-, Haushaltswaren-, Schreib- und Spielwarengeschäfte), ist der Besuch einzelner Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum auch ohne Vorlage eines negativen Schnelltests möglich („Click & Meet“).
  • Es dürfen sich wieder zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen (Kinder unter 14 Jahren werden nicht eingerechnet.)
  • Kontaktfreier Sport ist möglich unter Beachtung der Kontaktbeschränkung (bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten) sowie zusätzlich in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren im Freien.
  • Die Ausübung und Inanspruchnahme von Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, ist weiterhin untersagt. Eine Ausnahme gilt für Friseure und Fußpfleger insbesondere unter der Voraussetzung, dass die Beteiligten FFP2-Masken tragen (bei Kunden soweit die Art der Leistung es zulässt, bei Personal im Rahmen der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen). Die Vorlage eines negativen Corona-Tests ist nicht mehr erforderlich.
  • Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können ab 7. Mai 2021 nur nach vorheriger Terminbuchung öffnen. Auch hier gilt die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes, FFP2-Maskenpflicht, Kontaktdatenerhebung sowie das Vorhandensein eines ausgearbeiteten Schutz- und Hygienekonzeptes.
  • Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr entfällt.

Die aktuell Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie unter www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12/trueexterner Link.

 

Noch keine weiteren Öffnungsschritte Anfang nächster Woche 
Nach der derzeit geltenden Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung setzen weitere Öffnungsschritte (Öffnung von Außengastronomie, Theatern, Konzerthäusern und Kinos sowie die Zulassung von kontaktfreiem Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich) voraus, dass die 7-Tages-Inzidenz von 100 nicht überschritten wird und die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig ist.

Aktuell liegt der 7-Tages-Inzidenzwert erst den fünften Tag in Folge (geringfügig) unter dem Wert von 100. Daher kann noch nicht von einem stabilen oder – ausgehend von dem Wert von 100 – rückläufigen Infektionsgeschehen gesprochen werden. Es ist noch nicht abzusehen, wie sich die Infektionszahlen im Landkreis Main-Spessart in den nächsten Tagen tatsächlich entwickeln und ob Öffnungsschritte dann – frühestens im Laufe der Woche – umgesetzt werden können.

Weiteren Öffnungen steht das Landratsamt grundsätzlich positiv gegenüber und wir würden uns wünschen, dass durch vorsichtiges und umsichtiges Verhalten der Bevölkerung in den nächsten Tagen und Wochen die Inzidenzwerte weiter sinken und somit weitere Lockerungen möglich sind. Das Landratsamt Main-Spessart hält daher das Infektionsgeschehen weiter im Blick und wird – sobald sich die Lage als hinreichend stabil darstellt und eine Entscheidung getroffen wurde – darüber informieren, ob bzw. ab wann Öffnungsschritte möglich sind.

Quelle: Landratsamt MSP

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