05.02.2023

Marktheidenfeld wird digital

Thomas Stamm nimmt Förderbescheid von Ministerin Judith Gerlach entgegen


Bayerns Staatsministerin für Digitales, Judith Gerlach, überbrachte Marktheidenfelds Erstem Bürgermeister Thomas Stamm Anfang Februar im Rahmen des Programms „Digitales Rathaus“ einen aktuellen Förderbescheid.  Zusammen mit dem bereits erteilten ersten Bescheid ergibt sich somit eine Summe von 20.000 Euro.

Mit der Förderung setzte die Stadt auf www.marktheidenfeld.de die digitale Kitaplatz-Bedarfsanmeldung um, bei der Interessierte ihre Kinder online und rund um die Uhr für einen Platz in den städtischen Kindertageseinrichtungen eintragen können. Schon länger gibt es zudem die Möglichkeit, auf der städtischen Homepage verschiedene Leistungen im Melde- und Ordnungswesen oder Bewohner-Parkausweise online zu beantragen.

Beim Übergabetermin im Großen Sitzungssaal des Marktheidenfelder Rathauses betonte Gerlach: „Unsere bayerischen Kommunen sind hochmoderne Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger. Und genauso selbstverständlich, wie man heute schon per Mausklick im Internet einkaufen oder eine Reise buchen kann, wird man künftig auch seine Behördengänge online erledigen können. Es freut mich deshalb sehr, dass die bayerischen Kommunen ihre Serviceangebote zunehmend digitalisieren. Von der Anmeldung bei der Kita bis zum Antrag auf Pflegegeld – solche Services werden künftig bequem online erledigt werden können. Das unterstützen wir sehr gerne.“

Marktheidenfelds Erster Bürgermeister Thomas Stamm unterstrich, dass er den digitalen Ausbau der Stadtverwaltung als wichtiges Ziel ansieht und es daher bei der Stadt mit IT-Mitarbeiter Frank Henneberger eine eigenen Digital-Lotsen gebe.

Mit dem Programm „Digitales Rathaus“ unterstützt der Freistaat die bayerischen Gemeinden, Landkreise und Bezirke bei der Bereitstellung von neuen Online-Diensten. Für das seit Oktober 2019 laufenden Förderprogramm stehen insgesamt 42,68 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können diese Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten erhalten. Mit dem „Digitalen Rathaus“ leistet der Freistaat Bayern einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im kommunalen Bereich.

Weiterführende Informationen zum Förderprogramm sowie der Förderantrag stehen im Internet zur Verfügung unter: www.digitales-rathaus.bayern.

Foto: Wolfgang Dehm

 

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