Schon wieder …. neue Regeln für Bayern

Das gilt ab dem 12. April für Einzelhandel und Schulbetrieb

Die bisher geplanten Öffnungsschritte, die ab dem 12. April hätten gelten sollten, werden nach der Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei bis zum 26. April ausgesetzt. Gleiches gilt für die Modell-Projekte in Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100. Ebenso wird mi tden Modell-Projekten in Theater-, Konzert- oder Opernhäuser in Städten und Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 verfahren.

Weitere Änderung:
Keine Ausnahmen mehr für Buchhandlunge, Baumärkte & Co.

Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen werden künftig wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Öffnungen für diese Geschäfte und Unternehmen sind damit nur unter den gleichen Bedingungen zulässig, die auch für den übrigen Einzelhandel gelten.

Für den Einzelhandel gilt:

Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50….

Einzelhandel darf öffnen! 
Unter Einhaltung der geltenden Schutz- und Hygienekonzepte (Mindestabstand, Maskenpflicht, ein Kunde je 10qm für die ersten 800qm der Verkaufsfläche, sowie zusätzlich ein Kunde je 20qm für den 800qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche)
Quelle: Pressemitteilung Nr. 44 vom 7. April 2021


Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100….

Terminshopping („Click & Meet“ mit vorheriger Terminvereinbarung).
1 Kunde je 40 qm Verkaufsfläche.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 44 vom 7. April 2021


Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200….

Terminshopping („Click & Meet“) mit negativem Test
Kunde muss einen (max. 48 Stunden alten) PCR-Test oder einen (max. 24 Stunden alten) Schnelltest vorlegen können.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 44 vom 7. April 2021



Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen über 200….

Nur „Click & Collect“ – vorbestellen und abholen (Ohne Testpflicht!)
Weiterhin ist die Abholung bestellter Ware auch ohne Test – unter Einhaltung der AHA Regeln – möglich.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 44 vom 7. April 2021


Für den Schulbetrieb gilt:

Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100….

Präsenzunterricht möglich – Testpflicht (2x wöchentlich)
Bei einer 7TageInzidenz unter 100 gilt für Schülerinnen und Schüler eine zweimal wöchentliche Testpflicht an der Schule als Voraussetzung für eine Teilnahme am Präsenzunterricht. Bei einer 7TageInzidenz von über 100 gilt diese Testpflicht mindestens zweimal wöchentlich. Diese Testpflichten gelten ebenso für Lehrkräfteund das weitere an Schulen tätigePersonal.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 44 vom 7. April 2021


Weniger Einschränkungen für Geimpfte?

Lt. Pressemitteilung weißt die Staatsregierung darauf hin, dass das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Bereiche ausarbeiten wird, in denen Lockerungen für Gemimpfte möglich sind. Welche Bereiche dies betrifft, daher auch aktuell noch nicht festgelegt.

„Für abschließend geimpfte Bürgerinnen und Bürgerbesteht keine Notwendigkeit für erhebliche pandemiebedingte Grundrechtseinschränkungen mehr. Daher können für sie Beschränkungen teilweise entfallen. In Betracht kommen insbesondere die Aufhebung von Quarantäneverpflichtungen und Erleichterungen von Testpflichten, wo diese vorgesehen sind (z.B. beim Besuch des Einzelhandels). Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die Bereiche ausarbeiten, in denen Lockerungen für Geimpfte möglich sind.“ Quelle: Pressemitteilung Nr. 44 vom 7. April 2021

Wer sich für die Impfung registrieren möchte, kann dies hier online tun: https://impfzentren.bayern/citizen/

 


Die (täglich) aktuelle 7-Tage-Inzidenzwert für Main-Spessart:

Die Entwicklung des Inzidenzwertes in Main-Spessart:


Quelle: Pressemitteilung Nr. 44 vom 7. April 2021

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