Weitreichende Lockerungen der Corona-Maßnahmen

Testpflicht entfällt in fast allen Bereichen!

Ab Anfang Juni gibt es für Main-Spessart weitreichende Öffnungen und deutlich weniger Einschränkungen. In nahezu allen Bereichen entfällt die Testpflicht, der Einzelhandel öffnet (fast) wieder für den normalen Betrieb und die Freizeitgestaltung ist nicht mehr auf Solo-Sport oder Spaziergänge beschränkt. Kino, der Besuch von Kulturveranstaltungen, Sport (auch im Innenbereich) sowie der Besuch von Fitnessstudios ist wieder ohne größere Einschränkungen möglich. Die aktuellen Vorgaben des Landkreises Main-Spessart haben wir hier zusammengefasst:

 

(Stand 2. Juni 2021)
Einzelhandel  (Keine Testpflicht! – keine vorherige Terminbuchung)
Für Ladengeschäfte, die inzidenzabhängig öffnen dürfen (z.B. Bekleidungs-, Haushaltswaren-, Schreib- und Spielwarengeschäfte), entfällt die vorherige Terminbuchung. Der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann; für die Besucher besteht weiterhin FFP2-Maskenpflicht. Die Vorlage eines negativen Tests und die Erhebung der Kontaktdaten sind nicht erforderlich.  Der Betreiber hat für den Kundenverkehr ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

Schulen (Präsenzunterricht mit Test)
Laut dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus soll nach den Pfingstferien in Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 0 und 50 an allen Schularten und in allen Jahrgangsstufen voller Präsenzunterricht ohne Mindestabstand stattfinden. Für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist eine zweimalige wöchentliche Testung erforderlich. 


Gastronomie (Keine Testpflicht!)

Die Außengastronomie darf öffnen. Eine vorherige Terminbuchung und ein negativer Testnachweis sind nicht notwendig, allerdings weiterhin eine Erfassung der Kontaktdaten. Eingehalten werden müssen die geltenden Kontaktbeschränkungen (zwei Haushalte mit maximal fünf Personen) sowie das Tragen einer FFP2-Maske (außer am Sitzplatz).

 

Sport  (Keine Testpflicht!)
Im Innenbereich ist kontaktfreier Sport zugelassen. Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Personen ist vom Betreiber in seinem Hygienekonzept so festzulegen, dass die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu jeder Zeit gewährleistet ist.
Im Freien ist kontaktfreier sowie Kontaktsport in Gruppen von bis zu 25 Personen möglich. Voraussetzung ist jeweils – im Innenbereich wie im Freien – die Dokumentation der Kontaktdaten. Die Testpflicht entfällt.
Duschen, Umkleidekabinen und WC-Anlagen dürfen unter Einhaltung des jeweils geltenden Rahmenkonzeptes Sport genutzt werden.
Bei Sportveranstaltungen im Freien dürfen bis zu 250 Personen auf festen Sitzplätzen zuschauen.

 

Fitnessstudios (Keine Testpflicht!)
Zulässig ist die Sportausübung in Fitnessstudios unter der Voraussetzung vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung. Ein negativer Test ist nicht erforderlich.  Duschen, Umkleidekabinen und WC-Anlagen dürfen unter Einhaltung des jeweils geltenden Rahmenkonzeptes Sport genutzt werden.

 

Freizeiteinrichtungen/Führungen (Keine Testpflicht!)
Auch für den Betrieb von Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie Stadt- und Gästeführungen, Berg-, Kultur- und Naturführungen im Freien sowie die Öffnung von Außenbereichen von medizinischen Thermen ist kein Testnachweis mehr erforderlich.

 

Theater, Konzerthäuser und Kinos (Keine Testpflicht!)
Zulässig ist die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung. Die Testpflicht entfällt.

 

Kulturelle Veranstaltungen 
Zulässig ist die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucherinnen und Besucher mit Dokumentation der Kontaktdaten.
Musik und Kultur (Keine Testpflicht!)
Zulässig sind musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung. Hier ist darüber hinaus weiterhin ein negativer Testnachweis erforderlich.

Aktuelle Angebote und Aktionen in Marktheidenfeld

Alle News im Überblick