Gemünden a. Main, Lkr. Main-Spessart
Am Freitagmorgen (31.05.2019) gegen 10.00 Uhr wurde im Rahmen der Einlasskontrolle am Nachlassgericht ein Einhandmesser aufgefunden.
Das Messer wurde durch den Justizwachtmeister sichergestellt.
Gegen den 45-jährigen Besitzer wird Anzeige wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz erstattet. Einhandmesser besitzen eine Vorrichtung, die es ermöglicht, das Messer einhändig zu öffnen. Solche Messer dürfen in der Öffentlichkeit nicht mitgeführt werden.