Verbot von offenem Feuer

06.08.2020 -

 

Die Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld erlässt folgende Allgemeinverfügung:

  1. Für das Gesamtgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld (Gemeinden Birkenfeld, Bischbrunn, Esselbach, Erlenbach, Hafenlohr, Karbach, Roden, Rothenfels und Urspringen) wird Verbot von offenem Feuer erlassen.
  2. Als Ausnahmeregelung ist das Grillen innerorts mittels Holzkohlengrills im privaten Bereich erlaubt.
  3. Die sofortige Vollziehung der Ziffer.1 wird angeordnet.
  4. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.

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