Die Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld erlässt folgende Allgemeinverfügung:
- Für das Gesamtgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld (Gemeinden Birkenfeld, Bischbrunn, Esselbach, Erlenbach, Hafenlohr, Karbach, Roden, Rothenfels und Urspringen) wird Verbot von offenem Feuer erlassen.
- Als Ausnahmeregelung ist das Grillen innerorts mittels Holzkohlengrills im privaten Bereich erlaubt.
- Die sofortige Vollziehung der Ziffer.1 wird angeordnet.
- Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.